Jetzt zusätzliche Betreuungskräfte schulen!

03.02.2016

Am 22. Februar startet die neue Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft. Aufgrund des neuen Pflegestärkungsgesetzes PSG II macht es jetzt Sinn, diese Gelegenheit jetzt zu ergreifen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu schulen. Sichern Sie sich jetzt die letzten freien Plätze.

Zum Hintergrund: Mit dem „Zweiten Pflegestärkungsgesetz –PSG II“ kann ab dem  01.01.2017  jeder Pflegebedürftige in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen in den Genuss zusätzlicher Betreuungsleistungen kommen. Bisher war dies davon abhängig, ob die Einrichtung das mit der Pflegekasse verhandelt hat. Zukünftig muss jede Pflegeeinrichtung mit den Pflegekassen entsprechende Vereinbarungen schließen und die zusätzlichen Betreuungskräfte einstellen. Die Finanzierung erfolgt wie bisher durch die Pflegeversicherung.

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