Berater/in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. § 132g SGB V

Die meisten Menschen wünschen sich dort zu sterben, wo sie leben. Ein Krankenhausaufenthalt war jedoch bisher oft nicht vermeidbar.

Zugelassene Pflegeeinrichtungen i.S.v. § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung können nur durch die Einführung des § 132g SGB V Menschen in der letzten Lebensphase eine entsprechende Versorgung anbieten und abrechnen.

Im Rahmen dieses Planes erhalten die betroffenen Menschen eine individuelle Versorgung durch qualifizierte Mitarbeiter/innen. Die persönlichen Vorstellungen des Patienten über medizinisch-pflegerische Abläufe und medizinische Interventionen am Lebensende finden Berücksichtigung. Mögliche Notsituationen werden besprochen und geeignete Maßnahmen zur psychosozialen und palliativen Versorgung dargestellt.

Die Weiterbildung gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Teile. Im ersten Teil werden theoretische Inhalte vermittelt und es folgt der erste praktische Teil mit zwei Beratungsprozessen. Der zweite praktische Teil beinhaltet die alleinverantwortliche Durchführung und Dokumentation von sieben Beratungsprozessen innerhalb eines Jahres.

Die Qualifizierung entspricht den Vorgaben der Vereinbarung nach § 132g SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und verschiedenen Organisationen der Wohlfahrtspflege und anderen Verbänden.

Auf einen Blick

Termin: 01.10.2024 – 25.04.2025

Umfang:

Online Unterricht Teil 1: (56 Unterrichtseinheiten)

  • 01.10., 02.10., 12.11.,14.11., 19.11.2024 (40 UE)
  • 03.12.2024 (8 UE)
  • 17.01.2025 (8 UE)

Online Unterricht Teil 2: (8 Unterrichtseinheiten)

  • 04.2025 (8 UE)

und mindestens 7 eigenverantwortlich durchgeführte Beratungsprozesse innerhalb eines Jahres

Unterrichtszeiten:  8:30 Uhr bis 15:45 Uhr inkl. Pausen

Kosten: 1.290 €

Abschluss: 2 Zertifikate

Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat. Die Berater*innen sind nun berechtigt, Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung gem. § 132g SGB V in den in § 1 Abs. 2 SGB V genannten Einrichtungen zu erbringen.

Nach erfolgreichem Abschluss des 2. Teils erhalten die Teilnehmenden ein weiteres Zertifikat, das den Landesverbänden der Krankenkasse vorzulegen ist. Beide Zertifikate sind für den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme notwendig.

Zielgruppe/Voraussetzung

Menschen mit einer Grundqualifikation in Form:

  • einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Pflegefachfrau und Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Kinderkrankenpfleger*in, staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in, staatlich ankerkannte*r Heilpädagog*in, staatlich anerkannte*r Erzieher*in
  • eines Studienabschlusses im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Geistes-, Sozial- und Erziehungs-
    wissenschaften (insbesondere als Pädagoge*in, Heilpädagoge*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in, Psycholog*in, Theolog*in).
  • einer dreijährigen, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägigen Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre. Diese muss mindesten den Umfang einer halben Stelle umfasst haben, insbesondere in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst, einem ambulanten Hospizdienst/ambulanten Kinderhospizdienst (hauptamtliche Koordinatorenkraft), einem stationären Hospiz/stationären Kinderhospiz, einem SAPV-Team, einer Palliativstation oder in einem Palliativdienst im Krankenhaus oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche.
  • Ärzt*innen mit für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägiger dreijähriger Berufserfahrung in der gesundheitlichen Versorgung von schwerstkranken oder sterbenden Menschen im ambulanten oder stationären Bereich in den letzten acht Jahren.

Inhalte

Teil 1  der Weiterbildung

56 Unterrichtseinheiten zu folgenden Lernfeldern:

  • Einführung und Definition „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“
  • Dokumentation und Vernetzung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Ethische Fallbesprechung
  • Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
  • Supervision

12 Unterrichtseinheiten in der Praxis

bestehend aus zwei durchgeführten Beratungsprozessen der angehenden Berater*innen mit Begleitung und Reflexion durch erfahrene Begleiter. Vor- und Nachbereitung, sowie Dokumentation dieser Prozesse erfolgen durch die Berater*innen. Die Begleitung kann ggf. durch den Bonner Verein erfolgen.

Teil 2 der Weiterbildung

  • 8 Unterrichtseinheiten Supervision
  • Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen innerhalb eines Jahres, die von der/dem Teilnehmenden alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung und wird durch ein Video-Konferenzsystem begleitet.

Weitere Informationen

Flyer zur Weiterbildung

Sekretariat Weiterbildung
weiterbildung@bv-pg.de oder
0228-965454-11

Besonderheiten

Bitte klären Sie die Anerkennung der Weiterbildung gemäß den Durchführungsverordnungen der im entsprechenden Bundesland geltenden Heimgesetze.

Für die Teilnahme erhalten Sie Fortbildungspunkte nach der Punktetabelle der Registrierung beruflich Pflegender für die Identnummer 20120713

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