Die Weiterbildung „Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 und 2″ wird ab 2026 mit dem Angebot Basisqualifikation Pflege mit integriertem Deutschunterricht“ zusammengelegt.
👉 https://www.bv-pg.de/weiterbildungs-und-schulungsangebot/basisqualifizierung-pflege/
Bitte informieren Sie sich dort.
Diese Weiterbildung im Bereich der Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 und 2 befähigt Sie dazu, sach- und fachgerechte Tätigkeiten in der häuslichen Kranken- und Altenpflege zu erbringen.
Nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung kann der Arbeitgeber die erbrachten Leistungen nach Leistungsgruppe 1 und 2 mit der Krankenkasse abrechnen.
Zielgruppe
In der ambulanten Altenhilfe tätige Personen, z.B
- Pflege-, Altenpflege-, Gesundheits-, Krankenpflege-,
Kinderkrankenpflegehelfer/-helferinnen mit mindestens 1 Jahr Berufspraxis - Sozialassistenten und -assisistentinnen
Inhalte
a) Leistungsgruppe 1
- Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Inhalation
- Injektionen, s.c. (auch Insulingabe)
- Richten von Injektionen
- Auflegen von Kälteträgern
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten
- Medikamentengabe, Augentropfen
- Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ -strumpfhosen (ab Kompressionsklasse II)
b) Leistungsgruppe 2
- Versorgung bis zu zwei Dekubitalulcera mit Grad 2
- Klistiere, Klysma
- Flüssigkeitsbilanzierung
- SPK Versorgung
- medizinische Einreibungen
- dermatologische Bäder
- Versorgung bei PEG
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen/ -strumpfhosen (ab Kompressionsklasse II)
c) Allgemeines Pflegewissen
- Kommunikation mit u. Beratung von Angehörigen
- Zusammenarbeit im Team
- Grundwissen über rechtliche Rahmenbedingungen
- Hygiene
- Notfälle
Diese Fortbildung schließt mit einer mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfung ab.
Besonderheite Hinweise
Für die Anerkennung ist nach Erhalt der Qualifikation eine dreimonatige Einarbeitung
in einem Pflegedienst in Bereichen der Leistungsgruppen 1 und 2 durch eine Pflegefachperson durchzuführen und zu dokumentieren.
*Angebot ist nicht kombinierbar mit Bildungsscheck, -gutschein bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Gilt nicht für ehemalige Teilnehmende von Fortbildungen oder von Inhouse-Schulungen.
**Die nach AZAV zugelassenen Kosten können von den Lehrgangskosten abweichen.
Bitte klären Sie die Anerkennung der Weiterbildung gemäß den Durchführungsverordnungen der im entsprechenden Bundesland geltenden Heimgesetze.
Für die Teilnahme erhalten Sie Fortbildungspunkte nach der Punktetabelle der Registrierung beruflich Pflegender für die Identnummer 20120713
Weitere Informationen
Sekretariat Weiterbildung
weiterbildung@bv-pg.de oder
0228-965454-11
Finanzierung
Unsere Fort- und Weiterbildungen sowie Qualifizierungen sind i.d.R. förderfähig durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter. Informieren Sie sich hier.

2017-1003-M148-0
Servicehinweise für unsere Weiterbildungskunden und -kundinnen
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