Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bildungswerk Bonner Verein
Träger des Bildungswerks Bonner Verein ist der Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V., Fraunhoferstraße 1, 53121 Bonn.
Der Bonner Verein für Pflege-und Gesundheitsberufe e.V. ist anerkannter Träger nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzt (AWbG) NRW und nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) NRW.
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Schulungs-, Fortbildungs- und sonstigen Bildungsangeboten wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Inhouse-Schulungen, sowie Fernschulungen, die vom Bildungswerk Bonner Verein – nachfolgend „Bildungswerk“ genannt, im Kundenauftrag erbracht werden.
- Die AGBs gelten nicht gegenüber Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die dem Bildungswerk von Sozialleistungsträgern (ARGE, Jobcenter, Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge etc.) zugewiesen werden.
- Veranstaltungen, zu denen Dritte als alleinige Veranstalter in die Räumlichkeiten des Bonner Vereins einladen, sind nicht Veranstaltungen des Bildungswerkes auf. Der Bonner Verein tritt in solchen Fällen als Vermieter auf.
- Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen oder Kündigungen) bedürfen der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax oder E-Mail). Erklärungen des Bildungswerks genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
II. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
- Die auf der Website des Veranstalters veröffentlichten Preise und Bildungsangebote stellen noch kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters dar.
- Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung verbindlich zustande, wenn das BBV nicht innerhalb von 14 Tagen das Vertragsangebot ablehnt und der Kunde/ die Kundin den Rechnungsbetrag beglichen hat. Eine Anmeldebestätigung wird nur bei mehrtägigen Maßnahmen verschickt. Ausnahmeregelungen zu den Zahlungsmodalitäten sind möglich.
III. Veranstaltungskosten und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die für die jeweilige Maßnahme einzeln ausgewiesenen Maßnahmenkosten. Über weitere im Preis enthaltenen Leistungen informiert eine Maßnahmenbeschreibung. Nicht beanspruchte Leistungen werden nicht erstattet. Die Teilnahmekosten sind vor Beginn der Maßnahme nach Rechnungsstellung zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung beträgt jede Mahngebühr 10,00 EUR.
- Für Exkursionen oder Bildungsreisen gelten ggf. besondere Bedingungen, die den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen bzw. bei dem BBV zu erfragen sind.
- Eine Verwaltungspauschale in Höhe von 100 € wird erhoben für die Wiederholung einer Fach- oder Projektarbeit.
- Eine Verwaltungspauschale in Höhe von 35 Euro wird erhoben für das Nachholen eines Schulungstages (8 UE) bei Überschreiten der erlaubten Fehlzeiten.
- Eine Verwaltungspauschale in Höhe von 35 € wird erhoben für die Zweitschrift von Zertifikaten.
IV. Ermäßigungen und Fördermöglichkeiten
- Für die berufliche Weiterbildung kann es europäische und staatliche Zuschüsse geben z. B. in Form von Bildungsschecks und Bildungsgutscheinen. Diese Fördermöglichkeiten müssen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei den zuständigen Stellen beantragt und mit der Anmeldung zur Weiterbildung eingereicht werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahme- und Prüfungsentgelte. Das BBV nimmt Bildungsschecks und für viele Maßnahmen Bildungsgutscheine an und stellt das ermäßigte Veranstaltungsentgelt dem Vertragspartner in Rechnung.
- Bei bestimmten Veranstaltungen gewährt das Bildungswerk den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen Preisnachlässe. Nähere Informationen dazu sind im Programm bei den betroffenen Maßnahmen ausgewiesen.
V. Zulassungsvoraussetzungen
- Die Bildungsangebote des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsangebote gefordert werden. Für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist allein die Teilnehmerin und der Teilnehmer verantwortlich. Ansprüche wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen sind ausgeschlossen.
- Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist das BBV nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu haben sie auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht das BBV von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist die Teilnehmerin oder der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Seminargebühren verpflichtet.
VI. Durchführung
- Das Bildungsangebot wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist der Veranstalter berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
- Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozenten oder Dozentinnen, durch das BBV zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.
- Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Dozenten oder Dozentinnen und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Dozenten oder Dozentin besteht nicht.
- Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
- Aussagen und Erläuterungen zu den Bildungsleistungen in Werbematerialien sowie auf der Website und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
- Das BBV verpflichtet sich die Inhalte der Maßnahmen regelmäßig zu aktualisieren, qualifizierte Dozenten oder Dozentinnen zu beschäftigen, methodischer Vielfalt und eine anregende Lernumgebung anzubieten.
VII. Pflichten des Teilnehmenden
- Die Teilnehmerin und der Teilnehmer verpflichten sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten. Sie folgen den Anweisungen der Dozentinnen und Dozenten, sowie der Vertreterinnen und Vertreter des Bildungswerks. Teilnehmer und Teilnehmerinnen nehmen regelmäßig an den Präsenz- oder Onlineveranstaltungen teil und unterlassen alles, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung entgegenstehen könnte.
- Überschreiten die Fehlzeiten einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers 10 % der Veranstaltungsdauer erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung über die absolvierten Unterrichtseinheiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Bildungswerk Ersatztermine zur Nachschulung anbieten. Der wichtige Grund ist von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer nachzuweisen.
VIII. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder der Auftraggeberin bei Inhouse-Veranstaltungen
- Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin gewährleistet, dass im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen, auch der Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für das BBV kostenlos erbracht werden.
- Für die Durchführung der Leistungen notwendige Schulungsunterlagen, Hilfsmittel, Hilfskräfte, Schulungsräume usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit nicht anders vereinbart.
Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
IX. Dienstbefreiung und Bildungsurlaub
- Das Bildungswerk Bonner Verein ist anerkannt nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Es ist zudem anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach
10 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Die Angebote des Bildungswerks Bonner Verein können als Bildungsurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWBG) genutzt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
X. Stornierung von Seminaren oder Inhouse-Schulungen durch den Teilnehmenden oder Auftraggeber bzw. Auftraggeberinnen
- Sofern im Programm keine andere Frist genannt ist, kann der Vertrag bei mehrtägigen Veranstaltungen bis 4 Wochen und bei Tagesveranstaltungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich kostenlos storniert werden.
Wenn die Stornierung nach der jeweiligen Frist beim Bildungswerk Bonner Verein eingeht oder wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin zur Maßnahme nicht erscheint, ist das volle Entgelt zu zahlen. - Die Benennung eines Ersatzteilnehmers oder einer Ersatzteilnehmerin ist möglich, soweit die Bildungsleistung noch nicht begonnen wurde und sie oder er die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
XI. Absage von Veranstaltungen durch das Bildungswerk
Das BBV kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
- das Nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl
- der ersatzlose Ausfall eines Dozenten oder einer Dozentin oder
- wenn höhere Gewalt eine Durchführung verhindert.
Das Bildungswerk Bonner Verein informiert die Teilnehmer und Teilnehmerinnen über die Absage unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn. Bereits gezahlte Veranstaltungsbeiträge werden in voller Höhe erstattet. Schadensersatzansprüche sind, außer bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
XII. Fach- oder Projektarbeiten
Fach- oder Projektarbeiten werden in der Regel von der Kursleitung oder einem Fachdozenten oder einer Fachdozentin begleitet und bewertet. Verspätet abgegebene Facharbeiten können nur berücksichtigt werden, wenn nachweislich ein wichtiger Grund vorliegt.
XIII. Ausschluss von der Teilnahme
Das Bildungswerk kann eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit diese die Durchführung der Veranstaltung gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie
1.a) mit der Zahlung des Veranstaltungsbeitrages in Verzug geraten sind,
1.b) die Veranstaltung oder den Betriebsablauf stören oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind oder
1c) erheblich oder wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen wird.
2. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat im Falle eines Ausschlusses nach Ziffer XIII.
a) bis c) den vollen Veranstaltungsbeitrag zu erbringen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bildungswerkes bleiben hiervon unberührt.
XIV. Datenschutz
- Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung.
- Für den Fall, dass die Übermittlung von Prüfungsergebnissen oder ähnlichen Leistungsnachweisen der Teilnehmer direkt an den Auftraggeber geschuldet wird, stellt der Auftraggeber die datenschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Übermittlung sicher.
XV. Sonstiges
- Der Vertrag zwischen dem Bildungswerk und der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der vertraglichen Vereinbarung einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Bonn.
- Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sollten Bestimmungen dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Bei Unwirksamkeit von AGB-Bestimmungen gilt § 306 BGB.
XVI. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 04.04.2024
Informationen
Für weiterführende Informationen oder Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bereiches Fort- und Weiterbildung gerne zur Verfügung.
Fortbildungspunkte
Für die Teilnahme an unseren Fort- und Weiterbildungen erhalten Pflegefachkräfte bei Erfüllung der Voraussetzungen Fortbildungspunkte für die Registrierung® beruflich Pflegender. Identnummer 20120713.
Weitere Informationen:
Frau Marita Arns
arns@bv-pg.de