Zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI
Das Pflegestärkungsgesetz ermöglicht allen pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Pflegegästen zusätzliche Betreuungsangebote.
Die Aufgabe der Betreuungskräfte ist es, die betreffenden Heimbewohner*innen zu Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten. Sie stehen den Pflegeheimbewohnern*innen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, nehmen ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste und vermitteln Sicherheit und Orientierung.
Auf einen Blick
Termin: 27. 04. – 01. 07. 2026
Umfang: 228 Unterrichtseinheiten, 80 Stunden Praktikum
Kosten: 1.542 €*
Qualifikation: Zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI
Aufgaben
- Beschäftigung von alten Menschen mit Demenz
- Schaffung von tagesstrukturierenden Angeboten und Alltagsaktivitäten
- Entwicklung von Betreuungskonzepten
Zielgruppe/Voraussetzungen
- Präsenzkräfte aus voll-, teilstationären und ambulanten Einrichtungen,
- Angelernte Pflegehelfer/-innen
- Interessierte in der Altenhilfe, die sich beruflich für eine Tätigkeit in der Betreuung qualifizieren möchten
Voraussetzungen
- Teilnahmevoraussetzung ist ein 40-stündiges Orientierungspraktikum im Betreuungsbereich einer in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung
- positive Haltung gegenüber alten Menschen
- Einfühlungsvermögen und kommunikative Fähigkeiten
- Bereitschaft, sich intensiv mit dem Thema Demenz zu beschäftigen
- ausreichende Deutschkenntnisse
- eine Kinderbetreuung muss selbst organisiert werden
Inhalte
- Umgang mit Menschen mit Demenz (Ursachen, Formen)
- Alterserkrankungen
- Grundlagen der Kommunikation
- Ganzheitliche Sinnesanregung/Basale Aktivierung
- Angebote mit Musik
- Beschäftigungsangebote
- Hygiene und Erste Hilfe
- Rechtliche Grundlagen
- Sprachförderung
- Erstellung eines Betreuungsangebotes mit Unterstützung der Kursleitung
Weitere Informationen
Sekretariat Weiterbildung:
weiterbildung@bv-pg.de oder
0228-965454-11
5 % Treue-Rabatt für ehemalige Auszubildende und Vereinsmitglieder
Angebot ist nicht kombinierbar mit Bildungsscheck oder Bildungsgutschein.
Finanzierung
Unsere Fort- und Weiterbildungen sowie Qualifizierungen sind i.d.R. förderfähig durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter. Informieren Sie sich hier.
Besonderheiten
**Die nach AZAV zugelassenen Kosten können von den Lehrgangskosten abweichen.
Planen Sie weiterhin Zeit ein, um Ihre Abschlussarbeit anzufertigen.

2017-1003-M104
Servicehinweise für unsere Weiterbildungskunden und -kundinnen
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