Unsere Fort- und Weiterbildungen sowie Qualifizierungen sind i.d.R. förderfähig durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Bildungsgutschein
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit. Der Bildungsgutschein muss uns mindestens fünf Wochen vor
Maßnahmenbeginn vorliegen.
Bildungsscheck NRW
Mit dem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) im sogenannten „individuellen Zugang“
finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.
Der Bildungsscheck muss uns mindestens fünf Wochen vor Maßnahmenbeginn vorliegen.
Aufstiegs-BAföG
Das „Aufstiegs-BAföG“ (ehemals „Meister-BAföG“) stellt eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dar.
Qualifizierungschancengesetz (QCG, ehemals WeGebAU)
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) hat die Bundesagentur für Arbeit die staatliche Förderleistung sowie die Zielgruppen für
berufliche Weiterbildung ausgeweitet. Besonders im Fokus liegen ältere und geringqualifizierte Beschäftigte.
Bildungsurlaub
Der Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. ist anerkannt nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG), so dass die Teilnahme an unseren Maßnahmen unter bestimmten Umständen als Bildungsurlaub möglich ist.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Ein AVGS ist ein Instrument der deutschen Arbeitsförderung, das
Arbeitsuchenden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
ausgestellt wird.
👉🏼 https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs
Weiterbildungsstipendium für Fachkräfte unter 25
Mit einem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte unter 25 bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren.
Weitere Informationen
erhalten Sie von unserem Team Weiterbildung unter weiterbildung@bv-pg.de oder 0228-965454-11