Unsere Fort- und Weiterbildungen sowie Qualifizierungen sind i.d.R. förderfähig durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.

Bildungsgutschein

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit. Der Bildungsgutschein muss uns mindestens fünf Wochen vor
Maßnahmenbeginn vorliegen.

👉🏼 www.weiterbildungsberatung.nrw

Aufstiegs-BAföG

Das „Aufstiegs-BAföG“ (ehemals „Meister-BAföG“) stellt eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dar.

👉🏼 www.weiterbildungsberatung.nrw

Qualifizierungschancengesetz (QCG, ehemals WeGebAU)

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) hat die Bundesagentur für Arbeit die staatliche Förderleistung sowie die Zielgruppen für
berufliche Weiterbildung ausgeweitet. Besonders im Fokus liegen ältere und geringqualifizierte Beschäftigte.

👉🏼 www.arbeitsagentur.de

Bildungsurlaub

Der Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. ist anerkannt nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG), so dass die Teilnahme an unseren Maßnahmen unter bestimmten Umständen als Bildungsurlaub möglich ist.

👉🏼 www.bildungsurlaub.de

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Ein AVGS ist ein Instrument der deutschen Arbeitsförderung, das
Arbeitsuchenden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
ausgestellt wird.

👉🏼 https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs

Weiterbildungsstipendium für Fachkräfte unter 25

Mit einem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte unter 25 bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren.

👉🏼 https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/das-weiterbildungsstipendium/das-weiterbildungsstipendium_node.html

Weitere Informationen

erhalten Sie von unserem Team Weiterbildung unter weiterbildung@bv-pg.de oder 0228-965454-11