Vorbereitungskurs und Kenntnisprüfung für internationale Pflegekräfte

Internationale Pflegekräfte, die in Deutschland arbeiten wollen, benötigen eine entsprechende Anerkennung. In NRW ist dafür die Bezirksregierung Münster zuständig. Ein Weg zur Anerkennung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann führt über die Kenntnisprüfung. Ziel dieses Kurses ist es, die Teilnehmenden auf das erfolgreiche Bestehen der Kenntnisprüfung vorzubereiten.

Auf einem Blick:

Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung
mit Prüfungsabnahme

– DURCHFÜHRUNGSGARANTIE –

Beginn: läuft bereits
Dauer: 26 Wochen
Abschluss: staatlich anerkannte*r Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Zugangsvoraussetzungen

  • Nachweis einer abgeschlossenen Pflegeausbildung im Herkunftsland
  • Antragsstellung bei der Bezirksregierung Münster
  • Vorliegen des Bescheids der Bezirksregierung Münster
  • Sprachkompetenz auf B2 Niveau
  • Positive Teilnahmeprognose nach Fachgespräch in der Pflegeschule

Inhalte

Der Vorbereitungskurs berücksichtigt die vorhandenen Fachkenntnisse und legt den Schwerpunkt auf den Ausgleich der fachlichen Unterschiede zwischen der Berufsausbildung im Ausland und der in Deutschland. Die Kursinhalte orientieren sich an den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes.

Sowohl der Kurs als auch die Prüfung finden in deutscher Sprache statt. Um eine erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungskurs zu gewährleisten, ist es deshalb erforderlich, dass das Niveau der deutschen Sprachkenntnisse bei den Teilnehmenden mindestens bei B2 liegt.

Aufbau des Kurses

Schulische Lernphase

  • 427 Stunden theoretischer Unterricht
  • 2 Tage/Woche mit je 8 Unterrichtsstunden in der Zeit von 8:30 – 15:45 Uhr
  • Zu Beginn und am Ende des Kurses ist eine Blockwoche mit 4 Unterrichtstagen vorgesehen.

Betriebliche Lernphase

  • 624 Stunden betriebliche Lernphase mit fachpraktischer Anleitung
  • Dienstzeiten im Betrieb

Ausbildungsstätten

  • Theoretischer Unterricht in der Pflegeschule
  • Betriebliche Lernphase in der stationären Langzeitpflege, ambulanten Akut-/ Langzeitpflege und Krankenhäusern

Prüfung und Abschluss

Staatliche Prüfung (mündlich und praktisch):

  • Mündliche Prüfung in der Pflegeschule.
  • Praktische Prüfung im Betrieb.

Abschluss: staatlich anerkannte*r Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Finanzierung

  • Förderung durch Bildungsgutschein möglich

Mögliche Tätigkeitsbereiche

  • Pflegeheime
  • Krankenhäuser
  • ambulante Dienste
  • Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen
  • psychiatrische Kliniken
  • Rehabilitationskliniken
  • Hospize und viele mehr

Infobox für Pflegeeinrichtungen

Seit dem 01. Oktober 2022 sind die Antragsformulare für die Anerkennung eines Pflegeberufes aus dem Ausland auf das Pflegeberufegesetz umgestellt worden. Anstelle der Gesundheits- und Krankenpflege (GKP) wird nun die Gleichwertigkeit zur/zum Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann beantragt.  Das ermöglicht  den stationären Langzeitpflegeeinrichtungen die praktische Prüfung im eigenen Haus durchführen zu lassen.

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Teilnahmevoraussetzungen für Pflegeeinrichtungen

  • Professionelle Praxisanleitung (ca. 65 Stunden während des gesamten Einsatzes)
  • Teilnahme der Praxisanleitung an einer Informationsveranstaltung
  • Freistellung der Teilnehmenden für die Unterrichts- und Prüfungstage
  • Bereitstellung der erforderlichen Strukturen für die praktische Prüfung (z.B. Praxisanleiter/in, Material für Pflegehandlungen etc.)

Weitere Informationen

Sekretariat Ausbildung:
ausbildung@bv-pg.de oder
0228-965454-45

CERT-000038-M156-1

Vollständige Bewerbungsunterlagen
(Anschreiben, Lebenslauf, Nachweis Pflegeausbildung im Herkunftsland, Bescheid der Bezirksregierung Münster, Zertifikat über Deutschkenntnisse)

bitte per Post, Mail oder online an:

Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V.
Frau Monika Albrecht
Ausbildungsgangsleitung Kenntnisprüfung
Fraunhoferstr. 1, 53121 Bonn
ausbildung@bv-pg.de